Verantwortlich für den Inhalt gem. § 7 Abs.1 TMG
HORST H E R R
Realschulrektor a.D.
78136 Schonach
07722/3301
Haftungsausschluss
gilt für alle Links und alle Infos von außen
(§§ 8-10 TMG)
Gegen alle Mahnungen aus der Welt,
Warnungen und Verbote aus Rom
hat Bischof Overbeck in Essen (Oktober 2023)
den "Synodalen Ausschuss" konstituiert.
Schon Goethe rät:
"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will,
muss die Gegend verlassen, wo sie gelten".
"Wer Ohren hat, der höre!
Unglaublich (46.KW/23)
Der Synodale Ausschuss tagt und beschließt
gegen alle Mahnungen und Verbote.
Provozierend auch weiterhin die
Doppelspitze Bätzing - Stetter-Karp
Vetorecht und Sperrminorität der Bischöfe entfallen und
die Leitungsvollmacht
der Stellvertreter des HERRN auf Erden wird durch Laien ersetzt
mit deren zahlenmäßiger Vetomacht.
27 ZdK-Laien und 20 weitere "Synodisten" vs. 27 Bischöfe
Man setzt bewußt auf das (politische) Mehrheitsprinzip und
zerstört den christlich-katholischen Glauben.
Die "Fülle des Heils" ist kein Thema.
So hat der Papst jetzt ein Problem!
Es dürfte spannend werden.
Wird er weiterhin tatenlos zusehen, wie man ohne Skrupel bereit ist,
eine Kirche zu zerstören und ihn, den Nachfolger Jesu Christi,
den Vatikan und die Weltkirche der Lächerlichkeit preisgibt?!
Maßregeln und Verurteilen allein reicht nicht mehr.
Ohne Sanktionen wird es nicht gehen.
Nous verrons
Im Februar 2024 wollte die DBK in der Augsburger Vollversammlung über die Satzung des Synodalen Ausschusses abstimmen lassen.
Damit sollte der von Rom untersagte Synodale Rat vorbereitet werden.
Die Nagelprobe >>> Verbot aus Rom (s.o. 19.02.24)
NEU / Eine erste Reaktion
Die Abstimmung über die Satzung des Synodalen Ausschusses,
der den Synodalen Rat vorbereiten sollte, wurde von Rom untersagt
und in der Tat von der Tagesordnung der derzeit tagenden Frühjahrsbischofskonferenz genommen. (19.II.24)
Jedenfall, die deutsche Seite ruderte schon länger zurück. (s. NEU 2)
und erzielt dabei einen Kompromiss!??!
(s. Der DBK-Vorsitzemde)
Sog. "Kurialen Leitungsstrukturen" unter Bischof Bätzing in Limburg
Doppelspitze mit gleichem Recht für Generalvikar und Laienvertreter,
gültig auch für die Leitung der zukünftigen Regionen,
wenn zumindest eine(r) der beiden eine pastorale Ausbildung hat
es muss kein Priester sein.
Die Ernennungen stünden dem Bischof zu;
alles im Rahmen des Kirchenrechts. So wird einfach behauptet;
gleichwohl Neuen Strukturen keine canonische Basis entspricht.
Mehrere "Arbeitsgruppen" beschäftigen sich u.a.
mit Frauenweihe,
Segnung der Gleichgeschlechtlichen,
Sexualpädagogische Leitlinien,
und dispensierten Priestern;
Beteiligung von Laien an der Bischofswahl und
wechselseitiger Abendmahls- und Kommunionsgemeinschaft
Wer nicht - an die Realpräsenz des Herrn und an den Opfercharakter der Eucharistie - glaubt, hat damit kein Problem! "Gemeinsam am Tisch des Herrn" klingt gut, ist aber Verrat am kath. Glauben.
Bischof Overbeck in Essen
"Erweiterung des Familienbegriffs" durch die LGBT
- lesbisch, schwul, bi-sexuell, transgender - (0,02 % Bev.anteil)
Segnung homosexueller Paare entgegen dem Schöpfungsplan Gottes,
dem homosexuelle Akte entgegen stehen, wie er als Bischof wissen müsste.
Alles in eigener Machtvollkommenheit
nach "persönlichem theologischen Gutdünken".
Anscheinend war es nötig, dass der apostolische Nuntius den deutschen Bischöfen die Schöpfungslehre erklären musste.
Das Taufsakrament wird übrigens in Essen auch durch Laien gespendet.
Dabei hat Herr Overbeck doch in der Tat innerhalb der DBK
den Vorsitz der Glaubenskommission.
NEU
"Synodaler Ausschuss" / "Synodaler Rat" sind bekanntlich untersagt.
Unter Umgehung des Verbots versucht der Bischof es
mit der Einrichtung eines Diözesanpastoralrats,
besetzt mit Klerikern und Laien, damit synodal verortet, gleichwohl man nur noch beraten will. (= Diözesanrat?!)
Pastoral als Schlüsselwort scheint zunehmend der Schwachpunkt
in der synodalen Auseinandersetzung zu sein.
(siehe Weltsynode/Zur Segnung .....)
Jedenfalls: Rom ist damit erneut provoziert.