HORST  H E R R
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Erstellt 2013 / Im August 2025 200.000 Klicks  

Letztes Update 30. Sept. 25

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 7 Abs.1 TMG

 

HORST  H E R R

Realschulrektor a.D.

78136 Schonach

07722/3301

Haftungsausschluss

gilt für alle Links und alle Infos von außen

(§§ 8-10 TMG)

Gebetswachen und Demokratieverständnis

Gebetswachen gegen Abtreibung

- Vorbild: 40 days for life international -

vor Kliniken und Einrichtungen wie "Pro Familia"

wurden (Juli 24) auf Initiative der Familienministerin Paus mit der Ampelmehrheit im Bundestag (BT) verboten (100 m-Bannmeile)

um vor "Hass und Hetze" zu schützen.

Bußgelder bis zu 5000 € sind beschlossen.

Ein Leserbriefschreiber sprach von "abgrundtiefer Falschheit der Ampel"

 

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Verwechselt Paus die Beter mit sich selbst oder

mit den Hasserfüllten 

auf der zunehmend linkspolitischen Berlinale oder

dem steuergeldbezahlten linken ZDF-Hetzer Böhmermann,

der ungestraft dazu aufruft,

Menschen zu "keulen",

der Kinder als "Ratten" bezeichnet,

Frauen "Scheißhaufen" nennt

und statt entlassen vom ZDF noch einen Fernsehpreis erhält.

 

Nun ist für diesen Mann Toleranz ein Fremdwort.

Alles was nicht links-extrem ist, wird diffamiert. 

In seiner Sprache dürfte man ihn einen "Stinkstiefel" nennen,

der glaubt sich alles erlauben zu können.

Dass eine öffentlich-rechtliche Einrichtung derartige Polemik durchgehen lässt, gar noch fördert, widerspricht wohl deren Auftrag und zeigt einen gravierenden Mangel an Verantwortung und auch Bildung.

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Das Gebetsverbot ist ein Eingriff in die Versammlungs- , Meinungs- und Religionsfreiheit und damit ein Angriff auf die Demokratie.

Wo sind hier die üblichen Demo-Verteidiger der Demokratie?

 

Freitagsschulschwänzer werden geduldet,

ebenso antisemitische Demos, auch an Universitäten

und die Klimakleber mit ihren Straftaten en masse.

Es wird mit zweierlei Maß gemessen.

So sieht es der Wähler und handelt entsprechend

 

Es war im BT der bekannte Politikstil von SPD und Grünen, auch der Sahra-W-Partei, i.d.F. auch der FDP mit Unwahrheiten ("Spießrutenlaufen"), Gerüchten, unbewiesenen Behauptungen ("Pöbeleien"), Beleidigungen und angeblichen Belästigungen

(u.a. Ortleb / SPD und Pro Familia-Vorsitzende),

zu agieren.

 

Dabei gab es keinerlei Strafanzeigen gegen die Lebensrechtler! Warum nicht?

Übergriffige "Gesteigbelästigungen" durch Beter

gab und gibt es nicht.

Sie sind reine Konstruktion.

 

Es ist der Staat, der hier wiederum übergriffig wird

entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz,

dem Heizungsgesetz (Wärmepumpen!) u.a.m.

und das mit System und Methode:

  1. Streichung des Werbeverbots
  2. Das 100m - Bannmeilen-Gesetz
  3. Wegfall der Beratungspflicht
  4. Streichung des § 218 aus dem StGB

Wer so regiert, sät Mißtrauen,

hat Schuld am Vertrauensverlust in das gesamte System

und wird unwählbar.

 

Demokratieverständnis und Machtmißbrauch

gehörten (statt o.g. Luftnummern)

umgehend auf die Tagesordnung des Bundestags.

 

 

Nun sind trotz der Beter die Abtreibungszahlen stark gestiegen

und

die Beratungseinrichtung mit dem täuschenden Namen

"Pro familia"

betreibt auch mehrere medizinische Zentren,

ein einträgliches Geschäftsmodell der Abtreibungsindustrie

und kämpft deshalb mit den üblichen Lügen für die Legalisierung:

Das Ungeborene sei gar kein Kind

Abtreibung als sicherer med. Eingriff

ohne seelisch-mentale Probleme

Ein moralisches Nullum!

Die Abtreibung als normale Gesundheitsversorgung auf Kassenleistung

ist ebenfalls eines der Ziele.

Nun ist Schwangerschaft aber keine Krankheit.

 

Kritik kommt nicht nur vom Bundesverband für Lebensrecht (BVL), auch vom BT-Familienausschuss und den "Ärzten für das Leben",  und auch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte rechtlich nichts zu beanstanden.

Und die Kirchen???

Man wartet wohl auf das Bundesverfassungsgericht, dass dieses Gesetz dort keinen Bestand haben wird..

 

Immer ist auch die röm. - kath. Kirche im Visier,

also Ideologie im Spiel.

 

 

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