Verantwortlich für den Inhalt gem. § 7 Abs.1 TMG
HORST H E R R
Realschulrektor a.D.
78136 Schonach
07722/3301
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gilt für alle Links und alle Infos von außen
(§§ 8-10 TMG)
Legende
SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
2025
Name: Frauke Brosius-Gersdorf
Neuerdings auch bekannt als die Margot Honecker der DDR BRD
Deren Positionen
1. Gendersprache sogar für das Grundgesetz (GG)
2.Ablehnung der klassischen Familie und damit
§ 6 GG, der den Schutz der Familie gewährleistet.
s. Die Umbau-Fakten (1.)
3. Polygamie mit dem GG vereinbar.
4. § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) verfassungswidrig;
von der AMPEL alsdann umgesetzt;
mit Party und Siegerfotos 2022.
Nun der nächste Schritt:
Ziel: Die Abtreibung legal; mit allen Mitteln erzwingen.
5. § 218 STGB streichen
Nach geltendem Recht ist eine Abtreibung rechtswidrig, aber straffrei (!?!)
in den ersten 12 Wochen.
Es war 1993 (?) ein Kompromiß (Rechtsfrieden)
mit einem "verfassungsrechtlichen Dilemma"
worauf Frau Brosius-Gersdorf "nur hinweisen wollte". (Lanz/ZdF/Rechtfertigung?!)
s. Lebensschutz / Lebensrechsfrage
6. § 1 GG Die Menschenwürde gelte nicht überall dort,
wo menschliches Leben existiert.
Und
7. "Gute Gründe gäbe es,
dass die Menschenwürdegarantie (Art. 1/1) erst ab Geburt gilt";
also nicht
für das ungeborene Kind.
Brosius-Gersdorf spricht hier von einem "biologistisch-naturalistischen Fehlschluss", dass die Menschenwürde überall gelte,
wo menschliches Leben existiert.
Dies steht bekanntlich im Widerspruch
zur geltenden Rechtssprechung des BVerfGGs:
"Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu".
Die Würde des Menschen ist weder teilbar noch (in Stufen) graduierbar.
Ergo
WEHRET DEN ANFÄNGEN
Organspende könnte das nächste Thema sein.
Organentnahme beim lebenden Menschen (=Mord).
Es war der Gehirntod festgestellt worden.
s. Lebensschutz/
Organtransplationen und Widerspruchsregelung
8. Von der AMPEL ausgesuchtes Mitglied
der 9-köpfigen "Expertenkommission"
s. Lebensschutz >>> AUS DIE PAUS
9. Als Prozessbevollmächtige (n.a.)
im Falle der verurteilten Abtreibungsärztin Hänel
Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Ärztin sprach von "Schwangerschaftsgewebe",
(andere von "Zellhaufen", was das gleiche meint).
10. Allgemeine Impfpflicht und
Verweigerung der Lohnfortzahlung für die Ungeimpften im Krankheitsfall
11. Kopftuchverbot abschaffen, auch im juristischen Dienst
12. AfD verbieten (25% derzeit)
Soweit die Fakten für das Prädikat
"Ungeeignet"
als Verfassungsrichterin
Bestätigt auch durch eine repräsentative Umfrage
des Meinugsforschungsinstituts INSA
Dazu ein Plagiatsvorwurf
hinsichtlich ihrer Doktorarbeit
Ehemann Gersdorf, von dessen Habilitationsarbeit die Ehefrau abgeschrieben habe,
gibt persönlich ein Gutachten in Aufrag mit dem Ergebnis, dass zwar Übereinstimmungen festzustellen sind, deren Umfang jedoch für einen Plagiatsvorwurf nicht ausreichend sei.
07.08.25 Neue Vorwürfe/Überprüfung
Sei's drum. Der Punkt war ohnehin nicht entscheidend.
Entscheidend ist ihre Haltung zur Menschenwürde,
die die Kandidatin disqualifiziert.
In Sachen Menschenwürde und Lebensrecht des Ungeboren sind ihre Thesen kongenial mit ihrem Doktorvater Horst Dreier, der schon 2008 mit derselben Rechtsauffassung als Kandidat (der SPD) gescheitert war.
Diese rechtswissenschaftliche Schule lässt das Naturrecht außen vor,
gleichwohl es die Grundlage für die Menschenrechte ist und vor resp. über dem sog. positiven Recht, also der (normalen) Gesetzgebung, steht.
Für den legendären Verfassungsrichter Böckenförde (Katholik/SPD), der vor über 20 jahren schon vor jeglichen Angriff auf Art. 1 GG warnte, war das Naturrecht der unüberwindliche Damm für alle Zukunft.
Seine Gültigkeit bestünde auch, wenn es keinen Gott gäbe.
Der BT wollte mit 2/3-Mehrheit
am Freitag,dem 11.07.25 entscheiden.
Die Abstimmung wurde verschoben
Diverse Reden zu den Positionen der einzelnen Fraktionen im BT
live bei Phoenix
Auffallend
der hasserfüllte Debattenbeitrag der Grünen
Frau Haßelmann (63).
Schade um die Frau. Sie zerstörte ihr eigenes Image.
Wer trägt die Verantwortung für das Scheitern?
1. Die SPD
Schon die Nominierung der Kandidatin Brosius-Gersdorf
trug den Keim des Scheitern in sich,
weil eine Zumutung
für die christ-demokratische Partei
und deren Anhängerschaft.
2. Vizekanzler Lars Klingbeil
SPD-Chef (64,9 %!)
Der Mann benötigt Erfolg in seiner Partei, vorab beim linken Flügel,
und riskierte die Provokation innerhalb der schwarz-roten Koalition
im Vertrauen, dass der Kanzler
es als Randthema (?!?) ansieht und durchwinken wird.
Gab es vielleicht eine Vorabsprache?
Jedenfalls, ein Vabanque-Spiel
3. Kanzler Friedrich Merz
Als CDU-Chef
unterschätzte er die Abgeordneten seiner Fraktion.
Man lässt sich ungern vorführen, nicht vom eigenen Vorsitzenden und schon gar nicht vom Wahlverlierer (120 Mandate) und "Koalitionspartner" SPD.
CDU/CSU 208 Sitze
Und dass der Lebensschutz kein Randthema ist
und Menschenrechte schon gar nicht,
zeigten die unzähligen Mails aus der Bevölkerung.
In ihrer Massivität erzielten sie Wirkung bei den Abgeordneten.
Mancher möge auch plötzlich seine Wiederwahl bedacht haben.
Dazu kommt das entschiedene JA des Kanzlers
auf die Gewissensfrage der Abgeordneten
und Lebensschützerin von Storch/AfD.
Eine Fehlleistung par excellance.
Der Christdemokrat Merz würde diese umstrittene Kandidatin wählen,
gleichwohl diese dem Ungeborenen bis zur Geburt keine Menschenwürde zuerkennt
und bei ihrer Wahl zur Richterin am BVerfGG
über den § 218 StGB mitzuentscheiden hätte.
Ein Schnellschuss in der Hektik des BTs?
Merz will doch wohl nicht Merkel links überholen wollen!?
Die Dame hatte einst handstreichartig "die Ehe für alle" eingeführt.
Das wird nicht vergessen.
Jedenfalls, der Klotz am Bein der Koalition zeigt Wirkung,
wie schon bei der Finanzierung der NGOs.
Genaueres bei
Die Union/Merz / Genderismus
Nun sollte wohl Franktionsvorsitzender Jens Spahn retten,
was nicht mehr zu retten war
trotz persönlicher Ansprache diverser "Abweichler"
- Man war zu spät -
Die konservative Mehrheit im Richterwahlausschuss
hätte die Nominierung der linksextremen SPD-Kandidatinnen verhindern können.
Die Kritik in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion war bekannt.
Koalitionsfriede ist wichtig, aber nicht um jeden Preis;
so auch die Mehrheit der Wählerschaft.
.
Respekt und Dank denen in der Union,
die diese Wahl verhindert haben.
Sie standen, haben die Provokation durchschaut, lassen sich nicht
"am Nasenring durch die Manege führen"
und haben damit ihrer Partei einen nicht geringen Dienst erwiesen.
Wenn nun im weiteren Gefolge die CDU/ CSU dennoch einnickt,
und sie wiederum zugunsten der AfD an Reputation einbüßen möchte,
wird man ihr auch die Brandmauer als ursprüngliche Fehlleistung erneut vorhalten.
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Die Parole lautet also ganz einfach: Nur durchhalten!
Die SPD wird diese Koalition nicht platzen lassen.
Dafür steht sie mit derzeit 13,8 % aktuell zu nahe am Abgrund.
Und sie wird ihren bisherigen Einfluss nicht aufgeben wollen!
Übrigens gibt es keinen Anspruch auf einen Richterposten;
auch nicht bei bester fachlicher Qualifikation.
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Merke
Die Mehrheit im Land ist eindeutug.
Sie will die versprochene konservative Wende.
Pardon: Noch eine Preisfrage
Was hat einen CSU-Abgeordneten namens A. Hoffman geritten,
sich mehrfach vehement für Brosius-Gersdorf einzusetzen???
Dann haben wir noch den ehemaligen MP Peter Müller/CDU aus dem Saarland, der mit Hilfe der SPD dereinst Bundesverfassungsrichter wurde und nun wohl aus ewiger Dankbarkeit glaubt, solidarisch sein zu müssen.
Für einen hohen Richter (in diesem Fall) ein Armutszeugnis.
Preisfrage 2
Welcher Ultralinke aus der kath. Kirche unterstützte ebenfalls die Kandidatin,
um sich im Nachhinein doch noch zu distanzieren ("Es sei viel falsch gelaufen").
Nicht ganz einfach die Antwort, es gibt mehrere Schwarze Schafe.
Deshalb der Hinweis: Er kommt aus der DBK!
Auch dem tut man kein Unrecht,
wenn man ihn als linksextrem bezeichnet.
Neuerdings rudert er zurück. Warum? Selbst Spalter, bedauert er Polarisierung, spricht von "unserem Gottesbild", meint wohl das Seinige, kath-ev-national. Er fordert gestaltende Politik und verweist auf die Ampelkoalition. "Alternative" hätten noch nie gezeigt, wie man echte Politik gestaltet, vergisst jedoch, dass denen bisher jegliche Chance verwehrt wurde, in Bund und Land. Er spricht von Demokratie und Recht.
Wie es da bei ihm steht, zeigt das Kapitel
Synodale Handhabung
Klar gegenpositioniert haben sich
das DBK-Büro, leider namenslos, aber immerhin,
Kardinal Woelki und überraschend, Frau Stetter-Karp, die ZdK-Vorsitzende,
dazu die Bischöfe
Oster, Voderholzer, sogar Dieser sowie Gössl,
der von einem Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung sprach.
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Die politisch Linken sind außer Rand und Band.
Es gilt die LGBTQI-Gesinnungsdiktatur,
nicht die Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie.
Es ist der Kampf um die Deutungshoheit:
"Was Demokratie ist, bestimmen wir",
und wer anderer Meinung ist,
für den gilt weiterhin das erlogene Narrativ
von der "Gefahr für die Demokratie".
Dazu gehören auch der"Marsch für das Leben"
und deren Teilnehmer.
(s. Die Ampel)
Dann wird ausgegrenzt
im Sinne von Cancel Culture
(s. Die Umbau-Fakten)
Links verortet sind leider auch regionalen Medien
Die Kandidatin Brosius-Gersdorf könne wohl kaum linksradikal sein.
Sie sei doch für eine liberale Wirtschaftspolitik und unterstütze Privatschulen.
Ja dann, Frau Angelika W. am 16.07.25 im SK,
gehört die Kandidatin doch zur politischen Mitte,
wie diese selbst dem Leser weiszumachen versucht.
Frage: Hat man noch weitere Nebelkerzen parat,
die Leserschaft (beleidigend) zu verdummen?
In der Tat, es ist die Kollegin B.H. vom SK, die am 24.07.25
die Kandidatin als qualifiziert bezeichnet
und der Union empfiehlt, über den Schatten zu springen.
Erneut outet sich (29.08.25 S.1) ein weiterer SK-Kollege (Hohl)
aus der linkslastigen Politikfraktion; dieses Mal in bekannter Einseitigkeit
zum sog. Selbstbestimmungsgesetz der Ampel,
das der der jetzige Innenminister (Dobrindt/CSU) ändern möchte.
Nur Ändern ?! Tja, wiederum der Klotz am Bein dieser Koalition
Erfreulicherweise entdeckt man in gleicher Ausgabe zum gleichen Thema
einen um Objektivität bemühten Bericht (St.L)
Eine Eintagsfliege, der Autor spielt ansonsten auch im bekannten linken Feld.
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Nun ist Frau Brosius-Gersdorf
über den Schatten gesprungen.
Sie hat ihre Kandidatur zurückgezogen. (07.08.25)
Ein wenig spät, dennoch Respekt!
Respekt auch vor der CDU/CSU-Fraktion.
Von wegen durchwinken!
Zweifelsfrei ist die Materie hochkompliziert und keineswegs alltagsverständlich. Doch das nachgerade sophistische Gedankengebäude von Frau Brosius-Gersdorf überzeugte auch nicht die Gutachtermehrheit im BT-Rechtsausschuss.
Gäbe es zunehmendes Lebensrecht (Embrio), dann wohl auch abnehmendes Lebensrecht (Euthanasie) (s.o.Nr. 7)
Verloren hat die SPD, die glaubte, mit dieser Kandidatin einen (ideologischen) Volltreffer zu landen.
So tut weiterhin keiner Unrecht,
der Frau Brosius-Gersdorf als linksextreme Aktivistin bezeichnet.
Absolut linksverortet auch die SK-Kommentatorin Wolfrom,
die sich am 09.08.25 an die "liebe Frau Brosius-Gersdorf" wendet,
selbst von rechten Aktivisten spricht und
apologetisch gleichzeitig ihren persönlichen linken Frust abarbeitet.
Journalismus als Therapie, auch eine Möglichkeit.
Viel Erfolg!
Weitere Kandidaten
1. Katrin Kaufhold (SPD), links/ultralinks???
Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni München.
Promoviert und sich habilitiert bei ???
VOSKUHLE
(s. Umbau-Fakten/Nicht vergessen Voskuhle)
Bisher keine Tätigkeit als Richterin,
jedoch u.a. Mitarbeiterin in einer Kommission bezgl.
der Vergesellschaftung privatwirtschaftlicher Wohnbauunternehmen *
bei Herta Däubler-Gmelin!!!
[Diese war dereinst von Wolfgang Schäuble
als Verfassungsrichterin verhindert worden.]
(Aus dem Gedächtnis!?!)
* Ergo:
Enteignung von Immobilien bei Wohnungsnotstand sei mit dem GG vereinbar,
so Frau Kaufhold.
Und schon hängt sich einer an:
Raed Saleh, SPD-Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus, gebürtiger Palästinenser, spricht sich ebenfalls für "Vergesellschaftung" aus
ohne Beachtung des § 14 GG, die Eigentumsgarantie.
Die DDR lässt grüßen
Das Gesetz versus die Macht des Faktischen,
so hofft man letztlich sein Ziel erreichen zu können.
2. Günter Spinner (Union)
Nachfolger von Verfassungsrichter Josef Christ
Die Erfahrung lehrt,
falscher Personaleinsatz kann schlecht revidiert werden.
So überrascht uns die bayrische Parlamentspräsidentin Ilse Aigner.
Ihr Pressesprecher ist schwul, mit einem Mann verheiratet, enger Mitarbeiter
Und: Vor dem Langtag weht die Regenbogenflagge.
Falsche Toleranz
Nur e i n Beispiel ......
s. Union/Merz