HORST  H E R R
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HORST  H E R R

Erstellt 2013 / Im August 2025 200.000 Klicks  

Letztes Update 30. Sept. 25

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 7 Abs.1 TMG

 

HORST  H E R R

Realschulrektor a.D.

78136 Schonach

07722/3301

Haftungsausschluss

gilt für alle Links und alle Infos von außen

(§§ 8-10 TMG)

Kulturkampf

Legende

 

SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)

2025

Name: Frauke Brosius-Gersdorf

Neuerdings auch bekannt als die Margot Honecker der DDR BRD

 

Deren Positionen

1. Gendersprache sogar für das Grundgesetz (GG)

 

2.Ablehnung der klassischen Familie und damit

 § 6 GG, der den Schutz der Familie gewährleistet.

s. Die Umbau-Fakten (1.)

 

3. Polygamie mit dem GG vereinbar.

 

4. § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) verfassungswidrig;

von der AMPEL alsdann umgesetzt;

mit Party und Siegerfotos 2022.

 

Nun der nächste Schritt:

Ziel: Die Abtreibung legal; mit allen Mitteln erzwingen.

 

5. § 218 STGB streichen

Nach geltendem Recht ist eine Abtreibung rechtswidrig, aber straffrei (!?!)

in den ersten 12 Wochen.

Es war 1993 (?) ein Kompromiß (Rechtsfrieden)

mit einem "verfassungsrechtlichen Dilemma"

worauf Frau Brosius-Gersdorf "nur hinweisen wollte". (Lanz/ZdF/Rechtfertigung?!)

s. Lebensschutz / Lebensrechsfrage

 

6. § 1 GG Die Menschenwürde gelte nicht überall dort,

wo menschliches Leben existiert.

Und

7. "Gute Gründe gäbe es,

dass die Menschenwürdegarantie (Art. 1/1) erst ab Geburt gilt";

also nicht

für das ungeborene Kind.

 

Brosius-Gersdorf spricht hier von einem "biologistisch-naturalistischen Fehlschluss", dass die Menschenwürde überall gelte,

wo menschliches Leben existiert.

 

Dies steht bekanntlich im Widerspruch

zur geltenden Rechtssprechung des BVerfGGs:

"Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu".

 

Die Würde des Menschen ist weder teilbar noch (in Stufen) graduierbar.

Ergo

WEHRET DEN ANFÄNGEN

Organspende könnte das nächste Thema sein.

Organentnahme beim lebenden Menschen (=Mord).

Es war der Gehirntod festgestellt worden.

s. Lebensschutz/

Organtransplationen und Widerspruchsregelung

 

8. Von der AMPEL ausgesuchtes Mitglied

der 9-köpfigen "Expertenkommission"

s. Lebensschutz  >>> AUS DIE PAUS

 

9. Als Prozessbevollmächtige (n.a.)

im Falle der verurteilten Abtreibungsärztin Hänel

 Verfassungsbeschwerde eingereicht. 

Die Ärztin sprach von "Schwangerschaftsgewebe",

(andere von "Zellhaufen", was das gleiche meint).

 

10. Allgemeine Impfpflicht und

Verweigerung der Lohnfortzahlung für die Ungeimpften im Krankheitsfall

 

11. Kopftuchverbot abschaffen, auch im juristischen Dienst

 

12. AfD verbieten (25% derzeit)

 

 

Soweit die Fakten für das Prädikat

"Ungeeignet"

als Verfassungsrichterin 

 

Bestätigt auch durch eine repräsentative Umfrage

des Meinugsforschungsinstituts INSA

 

 

Dazu ein Plagiatsvorwurf

hinsichtlich ihrer Doktorarbeit 

Ehemann Gersdorf, von dessen Habilitationsarbeit die Ehefrau abgeschrieben habe, 

gibt persönlich ein Gutachten in Aufrag mit dem Ergebnis, dass zwar Übereinstimmungen festzustellen sind, deren Umfang jedoch für einen Plagiatsvorwurf nicht ausreichend sei.

 

07.08.25 Neue Vorwürfe/Überprüfung

 

Sei's drum. Der Punkt war ohnehin nicht entscheidend.

Entscheidend ist ihre Haltung zur Menschenwürde,

die die Kandidatin disqualifiziert.

 

In Sachen Menschenwürde und Lebensrecht des Ungeboren sind ihre Thesen kongenial mit ihrem Doktorvater Horst Dreier, der schon 2008 mit derselben Rechtsauffassung als Kandidat (der SPD) gescheitert war.

 

Diese rechtswissenschaftliche Schule lässt das Naturrecht außen vor,

gleichwohl es die Grundlage für die Menschenrechte ist und vor resp. über dem sog. positiven Recht, also der (normalen) Gesetzgebung, steht.

 

Für den legendären Verfassungsrichter Böckenförde (Katholik/SPD), der vor über 20 jahren schon vor jeglichen Angriff auf Art. 1 GG warnte, war das Naturrecht der unüberwindliche Damm für alle Zukunft.

Seine Gültigkeit bestünde auch, wenn es keinen Gott gäbe.

 

 

Der BT wollte mit 2/3-Mehrheit

am Freitag,dem 11.07.25 entscheiden.

 

 

Die Abstimmung wurde verschoben

 

Diverse Reden zu den Positionen der einzelnen Fraktionen im BT

live bei Phoenix 

Auffallend

der hasserfüllte Debattenbeitrag der Grünen

Frau Haßelmann (63).

Schade um die Frau. Sie zerstörte ihr eigenes Image.

 

 

Wer trägt die Verantwortung für das Scheitern?

 

1. Die SPD

Schon die Nominierung der Kandidatin Brosius-Gersdorf

trug den Keim des Scheitern in sich,

weil eine Zumutung 

für die christ-demokratische Partei

und deren Anhängerschaft.

 

 

2. Vizekanzler Lars Klingbeil 

SPD-Chef (64,9 %!)

Der Mann benötigt Erfolg in seiner Partei, vorab beim linken Flügel,

und riskierte die Provokation innerhalb der schwarz-roten Koalition

im Vertrauen, dass der Kanzler

es als Randthema (?!?) ansieht und durchwinken wird.

Gab es vielleicht eine Vorabsprache?

Jedenfalls, ein Vabanque-Spiel

 

 

3. Kanzler Friedrich Merz

Als CDU-Chef

 unterschätzte er die Abgeordneten seiner Fraktion.

Man lässt sich ungern vorführen, nicht vom eigenen Vorsitzenden und schon gar nicht vom Wahlverlierer (120 Mandate) und "Koalitionspartner" SPD.

CDU/CSU 208 Sitze 

 

Und dass der Lebensschutz kein Randthema ist

und Menschenrechte schon gar nicht,

zeigten die unzähligen Mails aus der Bevölkerung.

In ihrer Massivität erzielten sie Wirkung bei den Abgeordneten.

Mancher möge auch plötzlich seine Wiederwahl bedacht haben.

 

Dazu kommt das entschiedene JA des Kanzlers

auf die Gewissensfrage der Abgeordneten

und Lebensschützerin von Storch/AfD.

Eine Fehlleistung par excellance.

 

 Der Christdemokrat Merz würde diese umstrittene Kandidatin wählen,

gleichwohl diese dem Ungeborenen bis zur Geburt keine Menschenwürde zuerkennt

und bei ihrer Wahl zur Richterin am BVerfGG

über den § 218 StGB mitzuentscheiden hätte.

 

Ein Schnellschuss in der Hektik des BTs?

Merz will doch wohl nicht Merkel links überholen wollen!?

Die Dame hatte einst handstreichartig "die Ehe für alle" eingeführt.

Das wird nicht vergessen.

 

Jedenfalls, der Klotz am Bein der Koalition zeigt Wirkung,

wie schon bei der Finanzierung der NGOs.

Genaueres bei

Die Union/Merz / Genderismus

 

Nun sollte wohl Franktionsvorsitzender Jens Spahn retten,

was nicht mehr zu retten war

trotz persönlicher Ansprache diverser "Abweichler"

 

-  Man war zu spät  -

Die konservative Mehrheit im Richterwahlausschuss

hätte die Nominierung der linksextremen SPD-Kandidatinnen verhindern können.

Die Kritik in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion war bekannt.

Koalitionsfriede ist wichtig, aber nicht um jeden Preis;

so auch die Mehrheit der Wählerschaft.

.

Respekt und Dank denen in der Union,

die diese Wahl verhindert haben.

Sie standen, haben die Provokation durchschaut, lassen sich nicht

"am Nasenring durch die Manege führen"

und haben damit ihrer Partei einen nicht geringen Dienst erwiesen.

 

Wenn nun im weiteren Gefolge die CDU/ CSU dennoch einnickt,

und sie wiederum zugunsten der AfD an Reputation einbüßen möchte,

 wird man ihr auch die Brandmauer als ursprüngliche Fehlleistung erneut vorhalten.

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Die Parole lautet also ganz einfach: Nur durchhalten!

Die SPD wird diese Koalition nicht platzen lassen.

Dafür steht sie mit derzeit 13,8 % aktuell zu nahe am Abgrund.

Und sie wird ihren bisherigen Einfluss nicht aufgeben wollen!

Übrigens gibt es keinen Anspruch auf einen Richterposten;

auch nicht bei bester fachlicher Qualifikation.

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Merke

Die Mehrheit im Land ist eindeutug.

Sie will die versprochene konservative Wende.

 

Pardon: Noch eine Preisfrage

Was hat einen CSU-Abgeordneten namens A. Hoffman geritten,

sich mehrfach vehement für Brosius-Gersdorf einzusetzen???

 

Dann haben wir noch den ehemaligen MP Peter Müller/CDU aus dem Saarland, der mit Hilfe der SPD dereinst Bundesverfassungsrichter wurde und nun wohl aus ewiger Dankbarkeit glaubt, solidarisch sein zu müssen.

Für einen hohen Richter (in diesem Fall)  ein Armutszeugnis.

Preisfrage 2

Welcher Ultralinke aus der kath. Kirche unterstützte ebenfalls die Kandidatin,

 um sich im Nachhinein doch noch zu distanzieren ("Es sei viel falsch gelaufen").

Nicht ganz einfach die Antwort, es gibt mehrere Schwarze Schafe.

Deshalb der Hinweis: Er kommt aus der DBK!

Auch dem tut man kein Unrecht,

wenn man ihn als linksextrem bezeichnet.

 

Neuerdings rudert er zurück. Warum? Selbst Spalter, bedauert er Polarisierung, spricht von "unserem Gottesbild", meint wohl das Seinige, kath-ev-national. Er fordert gestaltende Politik und verweist auf die Ampelkoalition. "Alternative" hätten noch nie gezeigt, wie man echte Politik gestaltet, vergisst jedoch, dass denen bisher jegliche Chance verwehrt wurde, in Bund und Land. Er spricht von Demokratie und Recht.

Wie es da bei ihm steht, zeigt das Kapitel

Synodale Handhabung

 

Klar gegenpositioniert haben sich

das DBK-Büro, leider namenslos, aber immerhin,

Kardinal Woelki und überraschend, Frau Stetter-Karp, die ZdK-Vorsitzende,

dazu die Bischöfe

 Oster, Voderholzer, sogar Dieser sowie Gössl,

 der von einem Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung sprach.

 

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Die politisch Linken sind außer Rand und Band. 

Es gilt die LGBTQI-Gesinnungsdiktatur,

nicht die Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie.

Es ist der Kampf um die Deutungshoheit:

"Was Demokratie ist, bestimmen wir",

und wer anderer Meinung ist,

für den gilt weiterhin das erlogene Narrativ

von der "Gefahr für die Demokratie".

Dazu gehören auch der"Marsch für das Leben"

und deren Teilnehmer.

(s. Die Ampel)

Dann wird ausgegrenzt

 im Sinne von Cancel Culture

(s. Die Umbau-Fakten)

 

Links verortet sind leider auch regionalen Medien

Die Kandidatin Brosius-Gersdorf könne wohl kaum linksradikal sein.

Sie sei doch für eine liberale Wirtschaftspolitik und unterstütze Privatschulen.

Ja dann, Frau Angelika W. am 16.07.25 im SK,

gehört die Kandidatin doch zur politischen Mitte,

wie diese selbst dem Leser weiszumachen versucht.

Frage: Hat man noch weitere Nebelkerzen parat,

die Leserschaft (beleidigend) zu verdummen?

In der Tat, es ist die Kollegin B.H. vom SK, die am 24.07.25 

die Kandidatin als qualifiziert bezeichnet

und der Union empfiehlt, über den Schatten zu springen.

 

Erneut outet sich (29.08.25 S.1) ein weiterer SK-Kollege (Hohl)

aus der linkslastigen Politikfraktion; dieses Mal in bekannter Einseitigkeit 

zum sog. Selbstbestimmungsgesetz der Ampel,

das der der jetzige Innenminister (Dobrindt/CSU) ändern möchte.

Nur Ändern ?! Tja, wiederum der Klotz am Bein dieser Koalition

Erfreulicherweise entdeckt man in gleicher Ausgabe zum gleichen Thema

einen um Objektivität bemühten Bericht (St.L)

Eine Eintagsfliege, der Autor spielt ansonsten auch im bekannten linken Feld.

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Nun ist Frau Brosius-Gersdorf

über den Schatten gesprungen.

Sie hat ihre Kandidatur zurückgezogen. (07.08.25)

Ein wenig spät, dennoch Respekt!

 

Respekt auch vor der CDU/CSU-Fraktion.

Von wegen durchwinken!

 

Zweifelsfrei ist die Materie hochkompliziert und keineswegs alltagsverständlich. Doch das nachgerade sophistische Gedankengebäude von Frau Brosius-Gersdorf überzeugte auch nicht die Gutachtermehrheit im BT-Rechtsausschuss.

Gäbe es zunehmendes Lebensrecht (Embrio), dann wohl auch abnehmendes Lebensrecht (Euthanasie) (s.o.Nr. 7)

 

Verloren hat die SPD, die glaubte, mit dieser Kandidatin einen (ideologischen) Volltreffer zu landen.

 

So tut weiterhin keiner Unrecht,

der Frau Brosius-Gersdorf als linksextreme Aktivistin bezeichnet.

 

Absolut linksverortet auch die SK-Kommentatorin Wolfrom,

die sich am 09.08.25 an die "liebe Frau Brosius-Gersdorf" wendet,

selbst von rechten Aktivisten spricht und 

apologetisch gleichzeitig ihren persönlichen linken Frust abarbeitet.

Journalismus als Therapie, auch eine Möglichkeit.

Viel Erfolg!

 

Weitere Kandidaten

1. Katrin Kaufhold (SPD), links/ultralinks???

Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni München.

Promoviert und sich habilitiert bei ???

VOSKUHLE

(s. Umbau-Fakten/Nicht vergessen Voskuhle)

 

Bisher keine Tätigkeit als Richterin,

jedoch u.a. Mitarbeiterin in einer Kommission bezgl.

der Vergesellschaftung privatwirtschaftlicher Wohnbauunternehmen *

bei Herta Däubler-Gmelin!!!

[Diese war dereinst von Wolfgang Schäuble

als Verfassungsrichterin verhindert worden.]

(Aus dem Gedächtnis!?!)

* Ergo:

 Enteignung von Immobilien bei Wohnungsnotstand sei mit dem GG vereinbar,

so Frau Kaufhold.

Und schon hängt sich einer an:

Raed Saleh, SPD-Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus, gebürtiger Palästinenser, spricht sich ebenfalls für "Vergesellschaftung" aus

ohne Beachtung des § 14 GG, die Eigentumsgarantie.

Die DDR lässt grüßen

Das Gesetz versus die Macht des Faktischen,

so hofft man letztlich sein Ziel erreichen zu können.

 

2. Günter Spinner (Union)

Nachfolger von Verfassungsrichter Josef Christ

 

Die Erfahrung lehrt,

falscher Personaleinsatz kann schlecht revidiert werden.

So überrascht uns die bayrische Parlamentspräsidentin Ilse Aigner.

Ihr Pressesprecher ist schwul, mit einem Mann verheiratet, enger Mitarbeiter

Und: Vor dem Langtag weht die Regenbogenflagge.

Falsche Toleranz

Nur e i n Beispiel ......

s. Union/Merz

 

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